Paris: Ausweisung nach Prüfung der Integration aufgehoben
Das Verwaltungsberufungsgericht Paris hob am 22. September eine Ausweisung eines Marokkaners auf. Das Urteil berücksichtigt langjährigen Aufenthalt, Berufstätigkeit und Hilfe für eine ältere Person.

Das Verwaltungsberufungsgericht Paris hob am 22. September eine Ausweisung eines Marokkaners auf. Das Urteil berücksichtigt langjährigen Aufenthalt, Berufstätigkeit und Hilfe für eine ältere Person.
Es verlangt erneute Prüfung und vorläufige Arbeitserlaubnis. Das ist keine bereits vollzogene endgültige Regularisierung. Die Entscheidung betrifft die belegten Umstände dieses Mannes.